Abfallrecht

Deregulierung

Wie alle deregulierten, aber immer noch regulierten Bereiche wirft die Entsorgung von Abfällen zur Verwertung eine Reihe kartellrechtlicher Probleme auf, die ohne Beant-wortung abfallrechtlicher Fragen nicht zu lösen sind.

Abfallregime

Seit der Einführung der Produkthaftung und der Errichtung flächendeckender Systeme zur Rücknahme und Verwertung von Abfällen existieren private Entsorgungsaufgaben neben kommunalen. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), die Verpackungsverord-nung (VerpackV), das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG), das Batterie-gesetz (BattG) u.s.w. regeln die Anforderungen an die private Entsorgungswirtschaft.

Duale Systeme

Für die Zusammenarbeit in der Gemeinsamen Stelle sind neben abfallrechtlichen vor allem kartellrechtliche Fragen relevant. Sie betreffen nicht nur den Wettbewerb unter den dualen Systemen, sondern auch die Bieter in den Ausschreibungen.

Gewerbliche Sammlung

Will ein privater Entsorger Altpapier, Altkleider und Metallschrotte aus privaten Haushalten sammeln, muss die Anzeige seiner gewerblichen Sammlung den gesetzlichen Anforderungen genügen. Zudem gilt es, Untersagungsverfügungen zu vermeiden oder anzufechten.