Compliance

Organisations- und Aufsichtspflichten

Die Unternehmensleitung ist dafür verantwortlich, dass in einem Unternehmen die Gesetze eingehalten werden. Dazu gehört sicherzustellen, dass die kartellrechtlichen Bestimmungen nicht verletzt werden.

Schadensbegrenzung

Nicht zuletzt geht es darum, wirtschaftlichen Schaden vom Unternehmen abzuwenden. Es muss z. B. wegen illegaler Preisabsprachen für das Fehlverhalten seiner leitenden Mitarbeiter einstehen. Bußgelder in Millionenhöhe drohen. Zudem stellen Geschäftspartner ihre Schadensersatzforderungen.

Compliance-Programm

Es ist ein erster Schritt, ein maßgeschneidertes Compliance-Programm zu entwickeln und im Unternehmen einzuführen. Compliance-Programme bieten aber keine Garantie dafür, dass kartellrechtliche Vorgaben eingehalten werden. Die Anforderungen der Kartellbehörden und Gerichten an das Verhalten von Mitarbeitern und Unternehmens-leitung sind hoch. Erst wenn eine "Compliance-Kultur" geschaffen wurde, kann sich ein Unternehmen auf die Einhaltung der kartellrechtlichen Bestimmungen verlassen.

Risikomanagement

Kartellrechtswidrigkeiten werden im Unternehmen oft spät bemerkt, z. B. weil Informationsaustausch und Unternehmensleitung nicht zwingend unzulässig sind. Von Absprachen wissen nur die Teilnehmer. Der offene Dialog fällt Mitarbeitern und Vorgesetzten schwer. Ein Verdacht wird zum Rufmord, wenn er sich nicht bestätigt. Auch Angst vor Schuldzuweisungen und Sanktionen schalten ein Frühwarnsystem aus. Externe Expertise und Erfahrung im Umgang mit kartellrechtlichen Problemen sorgen dafür, dass die notwendigen Maßnahmen eingeleitet werden.