Schadensersatz

Haftung

Unternehmen, die vorsätzlich oder fahrlässig einen Verstoß gegen das deutsche oder europäische Kartellrecht begangen haben, sind Wettbewerbern und anderen Markt-beteiligten zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet. Den persönlich Betroffenen droht entsprechend Regress. Die Höhe der Forderungen überschreitet ihre Finanzkraft in der Regel um ein Vielfaches.

Vermögensbetreuungspflicht

Gesellschafter und Geschäftsführung der geschädigten Unternehmen sind im Rahmen ihrer Vermögensbetreuungspflicht gehalten, Schadensersatzforderungen des Unter-nehmens geltend zu machen und durchzusetzen.

Private Kartellrechtsdurchsetzung

Die zivilrechtliche Geltendmachung von Schadensersatzforderungen nimmt vor allem nach der Aufdeckung von Preisabsprachen und anderen sog. Hard Core - Kartellen zu. Abnehmer kartellbedingt überteuerter Waren oder Dienstleistungen haben überhöhte Einkaufspreise gezahlt und mussten hinnehmen, dass ihnen Gewinne entgehen. Für den Fall, dass sich der Schadensersatzanspruch an ein rechtskräftig abgeschlossenes Kartellverfahren anschließt, sieht das Gesetz gegen Wettbewerbs-beschränkungen zugunsten der Geschädigten Erleichterungen vor.

Gut beraten

Kartellrechtliche Besonderheiten prägen die Auseinandersetzung um Schadensersatz, etwa die Zuständigkeit des Gerichts, Anforderungen an die Schadensberechnung, Fragen des Schadensausgleichs, der Haftung im Konzern u.s.w. Eine sorgfältige Prüfung ist Voraussetzung für den Erfolg.