Bußgeldverfahren
Preisabsprachen, Gebietsaufteilung etc.
Die Verfolgung der sog. Hard Core-Kartelle durch die europäischen Kartellbehörden hat stark zugenommen. Fast täglich werden Durchsuchungen von Unternehmen bekannt.
Sanktionen
Die aktiv Beteiligten müssen persönlich mit empfindlichen Bußgeldern, evtl. sogar mit strafrechtlichen Konsequenzen, rechnen. Leitende Angestellte, Geschäftsführer und Vorstände haften für eine Verletzung ihrer Aufsichtspflicht - und ziehen die Haftung des Unternehmens nach sich, vielfach in Millionenhöhe.
Bonusregelung
Mit einem Bonusantrag können betroffene Unternehmen und ihre Mitarbeiter maß-geblich zur Aufklärung beitragen und ein Bußgeld vermeiden oder reduzieren. Als "Kronzeuge" voranzugehen, kann strategisch und finanziell von Vorteil sein.
Zwiespalt
Ein Unternehmen kann die Vorteile der Bonusregelung nur mit voller Unterstützung der beteiligten Mitarbeiter erlangen. Kartellbehörden und Vertragspartner erwarten, dass "aufgeräumt" wird. Amnestie oder Entlassung? Selbstbezichtigung oder Verweigerung der Aussage?
Kartellrechtliche Begleitung und Vertretung
Eine interne Lösung scheidet aus, denn Unterlagen - auch Korrespondenz mit dem Justitiar - sind im Unternehmen nicht vor dem Zugriff der Ermittlungsbehörden geschützt. Es gilt, die Verteidigungslinie für Unternehmen und Mitarbeiter festzulegen, über einen Bonusantrag zu entscheiden, den Schaden zu begrenzen und die Wiederholungsgefahr zu bannen.