Kartellrecht / Abfallrecht
Beratung und Vertretung von Entsorgungsunternehmen, Betreibern Dualer Systeme zur Rücknahme von Verkaufsverpackungen aus privaten Haushalten und Anbietern einer flächendeckenden Rücknahme von Elektroaltgeräten vor dem Bundeskartellamt, der Landeskartellbehörde Bayern, vor Behörden und Verwaltungsgerichten; unter anderem
- kartellrechtlichen Vorwurf eines Boykottaufrufs im Bereich der Entsorgung von Abfällen und abfallrechtliche Untersagung eines privaten haushaltsnahen Entsorgungssystems abgewendet
- Anspruch auf Mitbenutzung der Sammeleinrichtungen im Dualen System entwickelt und damit Wettbewerbern den Marktzutritt ermöglicht - bis heute praktiziertes Modell
- kartellrechtskonforme Gestaltung des Gesellschaftsvertrags der Gemeinsamen Stelle der Dualen Systeme begleitet mit dem Erfolg der Freigabe durch das Bundeskartellamts innerhalb weniger Tage
- Bieter in Ausschreibungen der Sammlung, Aufbereitung und Verwertung von Verkaufsverpackungen im Dualen System begleitet; u. a. Ausschreibungs-bedingungen kartellrechtlich erfolgreich angegriffen
- Untersagungen der gewerblichen Sammlung von Abfällen zur Verwertung aus privaten Haushalten in bayerischen Landkreisen verhindert
- Entsorgungsunternehmen in Verwaltungs- und Gerichtsverfahren zur Aufhebung der Untersagung ihrer gewerblichen Sammlung beraten und vertreten